Kinderwunsch bei lesbischen Paaren
Die Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung für verheiratete lesbische Paare durch die gesetzlichen Krankenkassen ist noch nicht abschließend bzw. einheitlich geregelt. Sie können versuchen, eine anteilmäßige Übernahme der Behandlungskosten für eine Inseminations-, ggf. auch für eine IVF-Therapie bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen.
Samenspenden
Seit dem Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) am 01.07.2018 behandeln wir in unserem Zentrum gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder verheiratet sind.
Wir arbeiten mit den nachfolgenden Samenbanken zusammen:
EUROPEAN SPERM BANK
TFP Sperm Bank
Cryostore Deutschland GmbH
ERLANGER SAMENBANK
CRYOBANK-MÜNCHEN
CRYOS INTERNATIONAL